Bei vielen Eingriffen an der Schulter hat sich das minimalinvasive Verfahren als „golden standard“ Verfahren durchgesetzt. Die Vorteile der geringeren Weichteiltraumatisierung bei guter intraoperativer Übersicht sind die wesentlichen Gründe hierfür. Eine häufige Erkrankung, die oftmals operativ angegangen wird, ist die Rotatorenmannschetten Ruptur.
Wann muss operiert werden und welches Verfahren ist erforderlich?
Kleinere Risse stellen bei weitem die häufigste Form der Ruptur dar. Hier ist aber zunächst die konservative Therapie indiziert. Der Riss kann durchaus von allein wieder zusammen wachsen. Führt die Behandlung jedoch nicht zum Erfolg, sollte operativ vorgegangen werden.
Kleinere und mittlere Defekte lassen sich arthroskopisch sehr gut versorgen. Gleichzeitig kann bei dem Eingriff eine Schulterdach- erweiterung vorgenommen werden, um für die Rotatorenmannschette mehr Platz zu schaffen. Je größer der Defekt ist, umso schwieriger lässt er sich arthroskopisch decken. Bei sehr ausgedehnten Defekten ist u.U. eine Verlagerung oder sogar die Transplantation eines anderen Muskels erforderlich. Hier trifft die Arthroskopie dann in der Regel an ihre Grenzen.
Es kann also vereinfacht gesagt werden: Sehr kleine Defekte brauchen nicht genäht zu werden, mittlere werden arthroskopisch versorgt und sehr große Rupturen werden offen operiert. Dabei ist aber die Tendenz zu erkennen, dass immer größere Defekte minimalinvasiv erfolgreich behandelt werden können. Allen Verfahren gemein ist, dass mehr oder weniger frühzeitig postoperativ mit einer intensiven krankengymnastischen Behandlung begonnen werden muss, um einen optimalen Heilungserfolg erzielen zu können.